FAQ von Mietern: Diese Aspekte sollten Sie bei der Wohnungsanmietung beachten

Wir liefern Ihnen wichtige Antworten auf häufig gestellte Fragen

Suchen Sie eine neue Wohnung, geht dies häufig mit vielen Fragen einher – zur Suche, zur Anmietung und zum Mietvertrag. Im Folgenden informieren wir Sie genauer über einige allgemeine Aspekte. Selbstverständlich gibt es jedoch auch individuelle Regelungen, über die Sie sich informieren sollten.

Welche Wohnungstypen gibt es?

Bevor Sie eine Wohnung suchen, sollten Sie sich darüber klar werden, was Sie eigentlich möchten. Dabei sollten Sie nicht nur das Baujahr, die Lage und die Ausstattung im Blick behalten, sondern auch die verschiedenen Wohnungstypen. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden genauer vor:

Bei einem Apartment handelt es sich um eine eher kleine Wohnung mit einer Größe von bis zu 50 Quadratmetern. Apartments können unmöbliert oder möbliert angemietet werden. In Städten wie Berlin werden möblierte Apartments nicht nur von Studenten gerne genutzt, sondern auch von Touristen.

Bei einer Maisonettwohnung handelt es sich um eine Wohnung, die über zwei oder mehrere Etagen verteilt liegt. Maisonettwohnungen verfügen über eine eher offene Wohnform, bei der zum Beispiel die obere Etage über die Treppe zugänglich und nur mit einem Geländer abgesichert sein kann.

Maisonettwohnungen eignen sich daher eher für Singles und für unkomplizierte Paare. Für Paare, Familien oder Wohngemeinschaften, bei denen sich jeder einzelne auch etwas Privatsphäre wünscht, ist diese Wohnform eher ungeeignet.

Bei einer Souterrainwohnung handelt es sich um eine Wohnung, die unter dem Erdgeschoss eines Hauses liegt. Durch große Fenster kann zwar Licht in die Souterrainwohnung einfallen, jedoch wird sie wohl immer ein wenig dunkler sein als eine Wohnung, die ebenerdig liegt.

Bei einem Penthouse handelt es sich eine eigenständige Immobilie, aufgesetzt auf das Dach eines mehrstöckigen Gebäudes. Mit dem Begriff werden heutzutage Luxusimmobilien verbunden, die besondere Ausstattungsmerkmale aufweisen wie eine Dachterrasse mit toller Aussicht.

Bei einem Loft handelt es sich unter anderem um Wohnraum, der in einer großen Lagerhalle oder in einer anderen großen Immobilie entstanden ist. Neben der offenen Bauweise sind die hohen Decken typisch für diese Wohnform. Wie bei Penthouses handelt es sich hier häufig auch im Luxusimmobilien.

Wie kann ich mich auf die Wohnungsbesichtigung vorbereiten?

Zur Wohnungsbesichtigung sollten Sie unter anderem folgende Unterlagen mitnehmen:

  • Personalausweis
  • Schufaauskunft
  • die letzten drei Gehaltsnachweise
  • Arbeitsvertag
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Bürgschaft (z. B. von den Eltern bei Studenten)

Darüber hinaus sind Stift, Papier und Zollstock hilfreich, um relevante Aspekte festzuhalten.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Wohnungsbesichtigung?

Vereinbaren Sie den Termin für die Wohnungsbesichtigung am besten zu einem Zeitpunkt, zu dem es noch hell ist und zu dem möglichst viele andere Mieter zu Hause sind. Als künftiger Mieter müssen Sie sich schließlich einen optimalen Eindruck vom Zustand der Wohnung sowie von weiteren Gegebenheiten verschaffen. Nehmen Sie laute Geräusche aus den Nachbarwohnungen wahr? Ist die Toilettenspülung im Nachbarzimmer zu hören? Sind die Parkmöglichkeiten gut oder schlecht? Überlegen Sie, mit welchen Besonderheiten Sie leben können oder welche ein Ausschlusskriterium für Sie sind. Vorteilhaft ist es, wenn eine weitere Person Sie zur Wohnungsbesichtigung begleiten kann. Vielleicht entdeckt sie Vorzüge oder Mängel, die Ihnen noch nicht aufgefallen sind.

Welche Kosten kommen bei der Anmietung einer Wohnung auf mich zu?

Neben der Nettokaltmiete müssen Sie die Nebenkosten einkalkulieren. Dabei handelt es sich um Betriebskosten, die der Vermieter auf Sie umlegen kann – zum Beispiel die Grundsteuer, die Kosten für die Warmwasserversorgung und die Kosten für die Müllabfuhr. Zudem fallen zusätzlich zu den Nebenkosten gegebenenfalls unter anderem Kosten für den Rundfunkbeitrag, Internet und Telefon sowie für die Haftpflichtversicherung an.

Was ist im Hinblick auf den Mietvertrag zu beachten?

Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen, mit denen auch unterschiedliche Kündigungsfristen einhergehen. Stellen Sie vor der Anmietung einer Wohnung sicher, dass das Mietverhältnis Ihren Anforderungen entspricht und dass Ihnen ein rechtsgültiger Mietvertrag vorliegt. Im Folgenden schildern wir Ihnen kurz, welche Arten von Mietverträgen es gibt.

Das unbefristete Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit per schriftlichem Vertrag geschlossen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Mieter können mit einer Drei-Monats-Frist kündigen. Vermieter können – mit der Angabe von Gründen – ebenfalls kündigen. Die Kündigungsfrist für Vermietet richtet sich nach der Mietdauer – vor allem bei älteren Mietverhältnissen. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen drei und neun Monaten.

Bei einem unbefristeten Mietverhältnis können Vermieter die Miete nicht willkürlich erhöhen. Zieht ein neuer Mieter ein, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses an angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Vermieter dürfen zudem nicht gleich die Miete anheben, sondern erstmalig 15 Monate nach dem Einzug eines Mieters. Danach darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent angehoben werden, an angespannten Immobilienmärkten sogar um nicht mehr als 15 Prozent.

Hat der Vermieter einen Grund, kann er den Mietvertrag befristen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn er für ein paar Monate ins Ausland gehen und seine Wohnung für diesen Zeitraum vermieten möchte. Mietverträge auf Zeit müssen ebenfalls schriftlich geschlossen werden.

Bei einem Staffelmietvertrag wird zunächst eine Anfangsmiete festgelegt. Danach erfolgen Mieterhöhungen. Diese sind jedoch nur einmal im Jahr möglich. Die Sprünge müssen vorab exakt im Mietvertrag festgehalten werden. Mieten Mieter eine Wohnung mit vereinbarter Staffelmiete an, können sie diese vier Jahre lang nicht kündigen. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Der Mietvertrag mit vereinbarter Indexmiete orientiert sich an den Lebenshaltungskosten, die aus dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes hervorgehen. Die Miete darf sich nur jährlich ändern und nur in Ausnahmefällen stärker erhöht werden als die Summe der Differenz des alten und des neuen Verbraucherpreisindex.

Bei einem Untermietvertrag vermietet der Mieter beispielsweise in Zimmer an einen weiteren Mieter unter. Für einen Untermietvertrag ist die Zustimmung des (Haupt-)Vermieters erforderlich. Untermietverträge finden zum Beispiel in Wohngemeinschaften Anwendung.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt hat. Makler dürfen die Provision aber nicht zweimal abgreifen. Ein Beispiel: Ein Vermieter beauftragt einen Makler damit, einen Mieter für seine Wohnung zu suchen. Dadurch hat der Makler die Wohnung in seinem Bestand. Interessiert sich jetzt ein Mieter für die Wohnung und mietet diese an, sind die Kosten für den Makler vom Vermieter zu tragen, nicht aber vom Mieter.

Gilt die Mietpreisbremse auch in Berlin?

Ja, die Mietpreisbremse in Berlin gilt zunächst weiterhin bis zum 31. Mai 2025. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete dadurch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen liegen. Die Mietpreisbremse soll Mietwucher verhindern. Allerdings gilt sie nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Ziehen Mieter in eine Neubauwohnung, gilt die Mietpreisbremse nicht.

Suchen Sie eine Wohnung in Berlin oder der Umgebung?

Dann sehen Sie sich online unsere attraktiven Immobilienangebote an oder nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich Kontakt zu uns auf. Wir finden eine Wohnung, die Ihren Vorstellungen entspricht und wissen außerdem genau, wie ein rechtsgültiger Mietvertrag aussehen muss.

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